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Ist Ihre Website schon barrierefrei?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kürze
Wer digitale Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet, muss ab den 28.06.2025 barrierefrei sein.
Digital barrierefrei bedeutet, WCAG-konform zu sein.
Drittanbieter-Software, die in Ihrer Website / Onlineshop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.
Für Websites existiert keine Übergangsfrist!
Strafen bis zu 100.000 € oder einem Betriebsverbot.
Barrierefreie Websites nach WCAG 2.1
Machen Sie Ihren Online-Auftritt barrierefrei und erreichen Sie noch mehr Menschen mit Ihrer Website!
20% der Menschen können sich durch ihre Behinderung nicht frei im Internet bewegen, da Sie die Websites nicht lesen oder die Maus nicht nutzen können.
7,5 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung.
ich bin der Meinung, dass das Internet für jeden verfügbar und zugänglich sein sollte, und verpflichte mich, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von den Fähigkeiten.
Mit einer KI (Künstlichen Intelligenz) ist es möglich die Website nutzbar für folgende Behinderungsprofile zu gestalten:
- Epilepsie
- Sehbehinderung
- Konzentrationsschwäche
- ADHS
- Blindheit – Nutzbar mit Screen Readern
- Motorische Beeinträchtigung
- geringe Lesekompetenz
- kognitive Behinderungen wie Autismus, Legasthenie
Die Vorteile einer barrierenfreien Website
Von Barrierefreiheit profitieren alle. Angesichts des demografischen Wandels und immer älter werdenden Verbrauchern kann Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil sein.
Unternehmen, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind für die Zukunft gut aufgestellt: sie erreichen eine größere Zielgruppe.
Sie erhöhen die Kundenzufriedenheit Ihrer Seite durch selbsterklärenden Aufbau und verständlichen Inhalt.
Sie erhöhen die Nutzerfreundlichkeit –
auch auf mobilen Endgeräten.
Barrierefreie Websites sind besonders suchmaschinenfreundlich.
Ihre Kunden denken:
Diese Firma ist barrierefrei und hilft damit allen Menschen – das ist eine gute Firma.
Für behinderte Menschen ist es wichtig sich auf einer Website orientieren zu können.
Um dies zu erfüllen, streben wir danach, die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1 – Digitale Barrierefreiheit) – Richtlinien des World Wide Consortium (W3C) so streng wie möglich einzuhalten.
Diese Richtlinien erklären, wie man Webinhalte für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich macht. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns sicherzustellen, dass die Website für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Sehbehinderungen, kognitive Behinderungen und mehr, nutzbar ist.
Menschen mit Behinderung können endlich auch Webseiten lesen und benutzen
Blinde Menschen können sich die Websiten mit einem Vorlesegerät vorlesen lassen.
Menschen mit einer Lern-Behinderung haben die Möglichkeit Texte auf den Internet-Seiten gut zu verstehen.
Wie funktioniert das nun?
Einfache Implementierung mit jedem CMS
Die Einbindung des Tools ist in jede Website möglich. Sobald das Tool hinterlegt ist, erscheint auf Ihrer Website das Symbohl -> siehe Foto links.
Das Tool alleine reicht aber nicht aus. Barrierefrei bedeutet, dass z.B. hinter jedem Foto die Beschreibung des Bildes hinterlegt werden muss, so dass der Screen Reader vorlesen kann was auf dem Bild zu sehen ist.
Klickt man das Symbol auf der Seite an, geht ein Menü auf. In diesem Menü können nun die behinderten Menschen die Einstellung vornehmen.
Probieren Sie es hier auf meiner Seite einmal aus.
Preis
WordPress /Divi Builder
99,- € / einmalig
Implementierung, Anpassung und barrierefreie Fotobeschriftung
100,- € / einmalig
Alle anderen Systeme
290,- € / jährlich
Implementierung, Anpassung und barrierefreie Fotobeschriftung
100,- € / einmalig
Links
Support
Avenida Pego 176
03780 Pego / MontePego
Spanien
Tel: 0034 600 036 059
E-Mail: support@kk-webboarding.com